
Handeln im Türkei-Lexikon
Wenngleich Handeln ein fester Bestandteil der türkischen Kultur ist, beschränkt sich dieser Usus auf bestimmte Warengruppen. So wird in den Kaufhäusern und in den Lebensmittelgeschäften genauso wenig gefeilscht wie auf allen Märkten, auf denen die regionalen Bauern ihr Gemüse zum Verkauf anbieten. Nur bei Waren, die über den täglichen Grundbedarf hinausgehen, darf nach Herzenslust gehandelt werden. Hierzu gehören u. a. Schmuck, Textilien, Teppiche und touristische Souvenirs. Bei Taxifahrten wird z. B. empfohlen, den Preis vor Fahrtbeginn auszuhandeln. Die Landeswährung ist die türkische Lira (TL). Eine Lira entspricht 100 Kurus. Banknoten gibt es im Wert von 50.000, 100.000, 250.000, 500.000, 1 Million und 5 Millionen Lira. Banken in den Urlaubsregionen akzeptieren Euro- und Travellerschecks. Diese haben auch werktags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. In der Regel können Urlauber in der Türkei auch mit Kreditkarte bezahlen. Wechselstuben haben während der Saison oft bis Mitternacht geöffnet. Am besten bewahrt man immer alle Umtausch- und Einkaufsbelege auf, damit der eventuell nötige Rücktausch reibungslos läuft. Landes- und Fremdwährungen dürfen zwar ohne Begrenzung eingeführt werden. Wenn man aber größere Beträge in Fremdwährung einführt, sollten man dies jedoch deklarieren. Ausgeführt werden dürfen Beträge in Landeswährung bis zu einem Gegenwert von US$ 5.000, Summen in Fremdwährung bis zur Höhe des deklarierten Betrages. Woran man in der Türkei auch unbedingt denken muss, ist die Uhr umzustellen: Im Winterhalbjahr gilt in der Türkei die osteuropäische Zeit (MEZ _ 1 Std.), von Ende März bis Ende Oktober die türkische Sommerzeit (OEZ _ 1 Std.).
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