Ausreise im Türkei-Lexikon

Möchte man von der Türkei aus in benachbarte Länder fahren, müssen auf jeden Fall entsprechende Visa bei den zuständigen Auslandsvertretungen in Deutschland besorgt werden. In den Konsulaten in der Türkei werden keine Anträge ausgestellt. Wer mit dem eigenen Auto in die Türkei einreist, benötigt einen gültigen Reisepass, denn der Name des Fahrers wird im Pass eingetragen. Zusätzlich zu dieser Eintragung muss man ein Zollpapier mit dem genauen Ausreisedatum ausfüllen. Dieses Datum ist ganz strikt einzuhalten – sonst kann es passieren, dass man bei einem späteren Verlassen des Landes sich durch ein Strafverfahren eine Geldbuße einhandeln kann, die den Wert des Fahrzeuges um ein Vielfaches übersteigt. Im Normalfall werden bei der Einreise mit dem Pkw 30 Tage eingetragen, auf Antrag werden bis zu 90 Tage genehmigt. Weiterhin ist zu beachten, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil des Landes gültig ist. Fährt man mit dem Auto auch in den asiatischen Teil der Türkei, kann man an der Grenze eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen, die zwischen 30 und 90 Tage gültig ist. Und noch ein Hinweis: Wenn der Halter des Fahrzeugs nicht identische mit dem Einreisenden ist, muss dar Fahrzeugführer eine Vollmacht des Eigentümers mit sich führen. Diese Ermächtigung sollte entweder von einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein. Ebenfalls akzeptiert wird eine Vollmacht des ADAC in deutscher und türkischer Sprache. Um eine mehrere Tage andauernde Wartezeit an der Grenze zu vermeiden, sollte man Einzelheiten zu diesem Verfahren in der Heimat vor Urlaubsantritt klären. Sowohl für Auto- als auch Motorradfahrer gilt in der Türkei die 0,5 Promillegrenze.

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