Zollbestimmungen im Türkei-Lexikon

Eine Reise auch in die Türkei mit kleineren geschäftlichen Aktivitäten zu verbinden ist auf jedem Fall verlockend. Da die Zollvorschriften hier weichen zum Teil erheblich von denen der EU ab und dies kann unter Umständen zu Problemen führen. Die Devisenausfuhr unterliegt in der Türkei strengen Regeln. Die Einfuhr allerdings ist in unbegrenzter Höhe gestattet. Das hat schon so manchen Urlauber verleitet, 20.000 oder gar 30.000 Euro an Bargeld mitzunehmen, um sich in der Türkei eine Immobilie kaufen zu können. Doch das kann verhängnisvolle Konsequenzen haben. Die strengen Vorschriften für die Ausfuhr von Devisen nämlich, werden hier besonders während der Urlaubssaison streng überwacht. Erhebliche Probleme bekommt man, möchte man gar echte oder vermeintlich echte Antiquitäten ausführen. Zu beachten ist deshalb, alle Stücke, welche älter als 100 Jahre sind, müssen in der Türkei verbleiben. Dabei ist es uninteressant, ob es sich bei den Stücken um Steine, antike Fossilien oder gar Möbel handelt. Es kann durchaus auch zu Ärger bei der Zollkontrolle kommen, wenn man bei einem Straßenhändler einen Stein für wenig Geld erstanden hat. Hat man während des Urlaubs Gegenstände, wie Teppiche erworben, sollte man eine Quittung vorweisen können. Auch ansonsten ist es immer ratsam, sich für den Kauf von Souvenirs oder Waren mit einem bestimmten Wert einen Beleg geben zu lassen. So kann man im Zweifel beweisen, dass das Stück rechtmäßig erworben wurde und man der Besitzer ist. Kleidungsstücke übrigens unterliegen keinem Ausfuhrverbot. Selbst Lederjacken kann man problemlos mitbringen. Für Lederwaren und Teppiche gibt es im Landesinneren auch Firmen, die man auf jeden Fall bei einer Türkei-Reise besucht. Das ist vom Staat die Bedingung für alle Reiseveranstalter, die zum Dank die Reiseangebote preiswert bekommen. So kurbelt die Regierung die Wirtschaft an, denn der eine oder andere hat schon beim Teppich- oder Lederwarenverkauf für guten Umsatz gesorgt. Auch Schmuck ist ein beliebtes Mitbringsel. Wenn man in der Türkei unterwegs ist, sollte man sicherheitshalber einen Reisepass mitführen, der noch 6 Monate Gültigkeit hat. Denn gerade im Landesinneren kann es immer einmal zu Kontrollen kommen.

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